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Widerrufsrecht

 

Gewährleistung, Haftung, Annahmeverzug durch den Kunden

Gewährleistung

Die Auftragnehmerin leistet hinsichtlich der gelieferten Produkte und Dienstleistungen dafür Gewähr, dass die Produkte die üblichen Eigenschaften aufweisen. Besondere Eigenschaften bedürfen einer schriftlichen Zusage.

Geringfügige Abweichungen (geschmackliche Abweichungen) sind vom Kunden zu tolerieren und berechtigen nicht zur Erhebung von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen.

Die gelieferten Waren sind unverzüglich bei Anlieferung auf die Mängelfreiheit zu überprüfen und festgestellte Mängel – bei sonstigem Ausschluss – sind sofort schriftlich zu rügen.

Für Verbraucher iSd KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistung beschränkt sich gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf Verbesserung, Preisminderung oder Austausch.